Ambulante Vorsorgeleistungen am anerkannten Kurort (SGB V §23) Bei dieser Kurform, die früher „offene Badekur“ oder „ambulante Kur“ hieß, können Sie Kurort und Unterkunft im Einvernehmen mit Ihrem Arzt weitgehend frei wählen. Hierbei werden in der Regel die Kosten für die ärztlichen und therapeutischen Leistungen mit Ausnahme der gesetzlichen Zuzahlungen übernommen. Ambulante Kuren können frühestens nach Ablauf von drei Jahren erneut genehmigt werden.
Kompaktkuren Die Kompaktkur ist eine Erweiterung der bewährten ambulanten Kur. Die Patienten wählen wie bei anderen Formen einer ambulanten Kur die Unterkunft und Verpflegung selbst aus. Kompaktkuren sind streng indikationsbezogen strukturiert, sie werden in Patientengruppen durchgeführt. Die Gruppenstruktur und Gruppendynamik fördern die Selbstverantwortung und steigern die Fähigkeiten, mit einer chronischen Krankheit umzugehen. Die Dauer dieser Kuren beträgt 21 Tage. Aufgrund der besonderen Organisationsform werden Kompaktkuren nur zu bestimmten Terminen durchgeführt.
Pauschalkuren Bewilligt die Krankenkasse keine Kur, dann haben Sie immer noch die Möglichkeit, eine Pauschalkur anzutreten. Bei dieser Kurform tragen Sie alle Kosten selbst und können keine Leistung bei Ihrer Krankenkasse abrechnen. Bei dieser Kurform ist es ratsam, vor Antritt der Reise ein Gespräch mit dem Hausarzt zu führen, inwieweit die Kuranwendungen dem Behandlungsziel zuträglich sind.
Stationäre Kuren Reichen ambulante Vorsorge- oder Rehabilitationsleistungen nicht aus, dann kann eine stationäre Behandlung mit Unterkunft und Verpflegung in einer Einrichtung bewilligt werden. Hierbei werden in der Regel für drei Wochen die gesamten Kosten mit Ausnahme der gesetzlichen Zuzahlung von 10 Euro pro Tag übernommen. Eine Wiederholungskur kann frühestens nach Ablauf von 4 Jahren bewilligt werden, außer in dringenden Fällen. Als Anschlussheilbehandlung bzw. Anschlussrehabilitation werden Maßnahmen bezeichnet, die sich direkt an eine Krankenhausbehandlung anschließen, um den Patienten an die Belastungen des Alltags- und Berufslebens heranzuführen oder auch um eine Pflegebedürftigkeit zu vermeiden oder zu mindern. Sie beträgt ebenfalls in der Regel drei Wochen.