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Vertragsbedingungen für Gesundheits-, Wellness-, Wohlfühlarrangements und KurenPDFDrucken

Wir bitten Sie um aufmerksame Lektüre der nachfolgenden Vertragsbedingungen. Diese Vertragsbedingungen werden, soweit wirksam einbezogen, Bestandteil des Vertrages, den Sie mit dem SOLEPARK Schönebeck/Bad Salzelmen als Eigenbetrieb der Stadt Schönebeck (Elbe) – nachstehend „SP“ abgekürzt – abschließen. Die Vertragsbedingungen gelten ausschließlich für die Pauschalangebote des SPs. Sie gelten nicht für die Vermittlung fremder Leistungen (wie Eintrittskarten) und nicht für Verträge über Beherbergungsleistungen bzw. deren Vermittlung.

 

1. Vertragsschluss: Rechtsgrundlagen

1.1. Mit der Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per Fax, per E-Mail oder über das Internet erfolgen kann, bietet der Reisegast dem SP den Abschluss des Vertrages auf der Grundlage der Leistungsbeschreibung im Prospekt oder in anderen Angebotsgrundlagen, die der Buchung zugrunde liegen, an. Bei einer Buchung über den Online-Shop gelten ergänzend die AGB Onlineshop.

1.2. Gegenstand der vertraglichen Leistungen sind medizinische Anwendungen, Kurleistungen, Wellness-Angebote und vergleichbare Leistungen. Gegenstand des Vertrages sind keine Reiseleistungen im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen über den Pauschalreisevertrag. Die gesetzlichen Bestimmungen über den Pauschalreisevertrag finden daher auf das Vertragsverhältnis keine Anwendung. Auf das Vertragsverhältnis finden in erster Linie die mit dem Gast im Einzelfall getroffenen Vereinbarungen, diese Vertragsbedingungen und hilfsweise die gesetzlichen Vorschriften über den Dienstvertrag Anwendung.

1.3. Im Falle einer elektronischen Übermittlung des Buchungswunsches bestätigt der SP dem Gast unverzüglich auf elektronischem Weg dessen Eingang. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Buchungsbestätigung dar und begründet keinen Anspruch auf Zustandekommen des Vertrages entsprechend dem Buchungswunsch des Gastes.

1.4. Der Vertrag kommt mit der Buchungsbestätigung des SPs an den Reisegast zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Im Regelfall, ausgenommen kurzfristige Buchungen, erhält der Gast eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung übermittelt.

1.5. Weicht die Buchungsbestätigung des SPs von der Buchung des Gastes ab, so liegt ein neues Angebot des SPs vor, an welches dieser 10 Tage ab dem Datum der Buchungsbestätigung gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses geänderten Angebotes zustande, soweit der Gast die Annahme dieses Angebotes durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung erklärt.

1.6. Unterbreitet der SP dem Gast auf seinen Wunsch hin ein schriftliches Angebot, so bietet der SP dem Gast damit den Abschluss des Vertrages entsprechend dem Inhalt des Angebots und auf der Grundlage der vorliegenden Vertragsbedingungen an. Der Vertrag kommt in diesem Fall zustande, wenn der Gast dieses Angebot innerhalb der im Angebot bezeichneten Frist ohne Änderungen, Ergänzungen oder Abweichungen annimmt und diese Annahme dem SP durch Rücksendung schriftlich, per Fax oder telefonisch erklärt. Mit dem Eingang dieser Annahmeerklärung beim SP ist der Vertrag rechtsverbindlich abgeschlossen. Der SP wird dem Gast den Zugang seiner Annahmeerklärung bestätigen.

1.7. Der die Buchung vornehmende Gast haftet für die vertraglichen Verpflichtungen von Gästen, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen, soweit er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

 

2. Leistungen, Leistungsänderungen

2.1. Die vom SP geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung (bzw. seines Angebotes) in Verbindung mit der dieser zugrundeliegenden Ausschreibung des jeweiligen Angebotes und nach Maßgabe sämtlicher, in der Buchungsgrundlage enthaltenen Hinweise und Erklärungen.

2.2. Leistungsträger sowie Reisebüros sind vom SP nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über die Ausschreibung bzw. das Angebot oder die Buchungsbestätigung hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des Vertrages abändern.

 

3. Bezahlung

3.1. Mit Vertragsschluss (Zugang der Buchungsbestätigung) erhält der Kunde eine Rechnung des SPs. Zusätzlich zum Betrag der vertraglichen Leistung(en) fällt bei der Zusendung der Unterlagen eine Gebühr für Porto und Verpackung in Höhe von 2,00 € an, die ebenfalls in der Rechnung enthalten sind. Diese Rechnung ist, soweit keine anderweitige Vereinbarung getroffen und keine Zahlungsregelung in der Buchungsbestätigung / im Angebot / in der Rechnung vermerkt wurde, 3 Wochen vor Reisebeginn zahlungsfällig.

3.2. Sobald der Zahlungseingang erfolgt ist, werden dem Kunden die Gutscheine für die entsprechenden Leistungen zugesandt.

3.3. Ist der SP zur Erbringung der vertraglichen Leistung(en) bereit und in der Lage und bezahlt der Gast nicht oder nicht vollständig zu den vereinbarten Fälligkeiten, ohne dass ein vertragliches oder gesetzliches Zurückbehaltungsrecht des Gastes besteht, so ist der SP berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und den Gast mit Rücktrittskosten gem. Ziff. 4 dieser Bedingungen zu belasten.

3.4. Sonderregelung Kurarrangements
Während seines Kuraufenthaltes erhält der Kurgast eine Rechnung des SPs über die vertraglich vereinbarten Leistungen. Diese Rechnung ist bis zum letzten Tag des Kuraufenthaltes bar an der Anmeldung im Lindenbad oder per Überweisung unter Angabe der Rechnungsnummer zu begleichen.

 

4. Rücktritt durch den Kunden / Umbuchung

4.1. Der Gast kann bis zum Leistungsbeginn jederzeit von der Reise zurücktreten. Es wird dringend empfohlen, den Rücktritt zur Vermeidung von Missverständnissen schriftlich zu erklären. Stichtag ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim SP.

4.2. In jedem Fall des Rücktritts durch den Gast steht dem SP Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und die Aufwendungen des SPs wie folgt zu, wobei gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung von Leistungen berücksichtigt sind:

4.3. Der SP kann folgende Pauschalen berechnen:

a) bis zum 31. Tag vor Leistungsbeginn 10% vom Reisepreis

b) vom 30. bis zum 21. Tag vor Leistungsbeginn 20% des Gesamtpreises

c) vom 20. bis zum 12. Tag vor Leistungsbeginn 40% des Gesamtpreises

d) vom 11. bis zum 3. Tag vor Leistungsbeginn 60%

e) ab dem 3. Tag vor Leistungsbeginn und bei Nichtinanspruchnahme 90% des Gesamtpreises

4.4. Dem Gast bleibt es vorbehalten, dem SP nachzuweisen, dass ihm keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind, als die vorstehend festgelegten Pauschalen. In diesem Fall ist der Reisegast nur zur Bezahlung der geringeren Kosten verpflichtet.

4.5. Dem SP bleibt es vorbehalten, abweichend von den vorstehenden Pauschalen im Einzelfall eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, wobei diese dem Gast konkret zu beziffern und zu belegen ist.

4.6. Werden auf Wunsch des Kunden nach Vertragsschluss Änderungen hinsichtlich des Leistungstermins, der Leistungsart oder Leistungsauswahl (Umbuchung) vorgenommen, so kann der SP, ohne dass ein Rechtsanspruch des Gastes auf die Vornahme der Umbuchung besteht und nur, soweit diese überhaupt möglich ist, bis zum 31. Tag vor Leistungsbeginn ein Umbuchungsentgelt von € 26,00 erheben. Spätere Umbuchungen sind nur mit Rücktritt vom Vertrag und Neubuchung entsprechend den vorstehenden Rücktrittsbedingungen möglich. Diese gilt nicht für Umbuchungswünsche, die nur geringfügige Kosten verursachen.

4.7. Für Rücktritt und Umbuchung gilt, dass bei gebuchten Eintrittskarten Kosten, die durch die Rückgabe oder die Änderung entstehen, neben dem Umbuchungsentgelt bzw. der Rücktrittsentschädigung gesondert zu bezahlen sind, soweit es dem SP nicht gelingt, die Eintrittskarte anderweitig zu verwenden.

 

5. Obliegenheiten des Gastes

5.1. Der Gast ist verpflichtet, eventuell auftretende Mängel unverzüglich dem SP anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Ansprüche des Gastes entfallen nur dann nicht, wenn die ihm obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt. Eine Mängelanzeige gegenüber dem Leistungsträger gegenüber dem Leistungsträger ist nicht ausreichend.5.2. Dem Gast obliegt es, sich vor der Buchung und vor der Inanspruchnahme der Leistungen zu informieren, ob die entsprechende Behandlung oder Leistung für ihn unter Berücksichtigung seiner persönlichen gesundheitlichen Disposition, insbesondere eventuell bereits bestehender Beschwerden oder Krankheiten geeignet sind. Kommt der Gast dieser Pflicht nicht nach, so berechtigen ihn diesbezügliche Schwierigkeiten oder Veränderungen an der Inanspruchnahme vertraglich vereinbarter Leistungen nicht zu kostenlosen Rücktritt bzw. zu Rückerstattungen.

5.3. Der SP schuldet diesbezüglich ohne ausdrückliche Vereinbarung keine besondere, insbesondere auf den jeweiligen Gast abgestimmte, Aufklärung oder Belehrung über Folgen, Risiken und Nebenwirkungen solcher Leistungen.

5.4. Die vorstehenden Bestimmungen gelten unabhängig davon, ob der SP nur Vermittler solcher Leistungen ist oder ob diese Bestandteil der Leistungen des SPs sind.

 

6. Haftung

6.1. Die vertragliche Haftung des SPs für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Der Höhe nach ist sie in jedem Fall auf den dreifachen Gesamtleistungspreis beschränkt, soweit ein Schaden des Gastes weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt oder der SP für einen dem Gast entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

6.2. Der SP haftet nicht für Angaben und Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen

a) die nicht vertraglich vereinbarte Hauptleistungen sind und nicht Bestandteil des Angebots des SPs sind

b) für den Gast erkennbar und in der Ausschreibug oder der Buchungsbestätigung als Fremdleistung bezeichnet sind

c) die bei der Buchung des Angebots oder als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. zusätzliche Kosmetikanwendungen, Unterkünfte, Ausflüge etc.)

6.3. Bei allen Leistungen haftet der SP nicht für einen Heil- oder Kurerfolg.

 

7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Gast einzelne Leistungen infolge vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder aus anderen, nicht vom SP zu vertretenden Gründen, nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Gastes auf anteilige Rückerstattung. Der SP bezahlt an den Gast jedoch ersparte Aufwendungen zurück, sobald und soweit sie den einzelnen Leistungsträgern tatsächlich an den SP zurückerstattet worden sind.

 

8. Verjährung
Ansprüche des Gastes gegenüber dem SP, gleich aus welchem Rechtsgrund – jedoch mit Ausnahme der Ansprüche des Gastes aus unerlaubter Handlung – verjähren nach einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem auf den Zeitpunkt der Leistungserbringung folgenden Jahr. Schweben zwischen dem Reisenden und dem SP Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umständen, so ist die Verjährung gehemmt bis der Gast oder der SP die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die vorbezeichnete Verjährungsfrist von einem Jahr tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

 

9. Gerichtsstand

9.1. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Gast und dem SP findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

9.2. Soweit Klagen des Reisegastes gegen den SP im Ausland für die Haftung des SPs dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Gastes ausschließlich deutsches Recht Anwendung

9.3. Der Gast kann den SP nur an dessen Sitz verklagen.

9.4. Für Klagen des SPs gegen den Gast ist der Wohnsitz des Gastes maßgebend. Für Klagen gegen den Gast bzw. den Vertragspartner des Vertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des SPs vereinbart.

 

© Die Vertragsbedingungen sind urheberechtlich geschützt; RA Noll Stuttgart, 2004,2005

Vertragspartner:

SOLEPARK Schönebeck/Bad Salzelmen
Eigenbetrieb der Stadt Schönebeck
Betriebsleiterin Sibylle Schulz
Badepark 1
39218 Schönebeck (Elbe)

Telefon: 0 39 28 70 55 0
Telefax: 0 39 28 70 55 42
E-Mail: info@solepark.de