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Kuren

Allgemeine Hinweise – Übersicht der angebotenen Kurformen

Pauschalkuren Pauschalkuren Bewilligt die Krankenkasse keine Kur, so bleibt die Möglichkeit einer Pauschalkur. Bei dieser Kurform tragen Patienten alle Kosten selbst und können keine Leistung bei Ihrer Krankenkasse abrechnen. Es ist ratsam, vor Antritt der Reise ein Gespräch mit dem Hausarzt zu führen, inwieweit die geplanten Kuranwendungen dem Behandlungsziel zuträglich sind. Mehr Information...
Ambulante Vorsorgeleistungen am anerkannten Kurort (SGB V §23) Ambulante Vorsorgeleistungen am anerkannten Kurort (SGB V §23) Bei dieser Kurform, die früher als „offene Badekur“ oder „ambulante Kur“ bezeichnet wurde, werden in der Regel die Kosten für die ärztlichen und therapeutischen Leistungen mit Ausnahme der gesetzlichen Zuzahlungen übernommen. Ambulante Kuren können frühestens nach Ablauf von drei Jahren erneut genehmigt werden. Mehr Information...

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