Suche starten Suchen

Ambulante Vorsorgeleistungen am anerkannten Kurort (SGB V §23)PDFDrucken« zurück

Reicht eine wohnortnahe, ambulante ärztliche Behandlung (einschl. Heilmittelversorgung) nicht aus, können die gesetzlichen Krankenkassen unter bestimmten Bedingungen ambulante Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten erbringen. Diese ambulanten Vorsorgeleistungen sind zielgerichtete, komplexe medizinische Maßnahmen unter Einschluss kurortspezifischer Heilmittel (Kurmittel) und dienen sowohl zur Verhütung als auch zur Vermeidung der Verschlimmerung einer Krankheit.

 

Der Weg zu einer solchen Leistung ist gar nicht kompliziert:

Bad Salzelmener Gradierwerk © Matthias Röhricht 

Lindenbad © Matthias Röhricht 

 

  • Arzt und Patient stellen einen Antrag auf Kostenübernahme (Krankenkasse)
  • Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung
  • Härtefallprüfung durch die Krankenkasse
  • Bewilligung (Kostenübernahmeerklärung durch die Krankenkasse)
    • kurärztliche Behandlung (nur mit Kurarztschein)
    • Heilmittel (gesetzliche Zuzahlung: 10 %)
    • Zuschuss (bis 13,00 €/ Tag) zu den übrigen Kosten
    • einmalig 10 € für alle Verordnungen innerhalb der ambulanten Kur
  • Krankenkasse empfiehlt geeigneten Kurort/ Arzt und Patient wählen anerkannten Kurort aus
  • Anreise und Vorstellung beim Kurarzt

 

Stand der Gesetzsprechung: Juli 2004

 

Kontakt

SOLEPARK Schönebeck/Bad Salzelmen
Lindenbad
Badepark 1
39218 Schönebeck (Elbe)

Telefon: 03928 7055-77
E-Mail:  lindenbad@solepark.de

Flyer "Kurative Angebote"
Kurative Angebote